München, 19. November 2009 - Die Intertainment AG, München, hat in den ersten drei Quartalen 2009 insbesondere aufgrund von Wechselkurseffekten und geringen Umsatzerlösen einen gestiegenen Verlust ausgewiesen.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage ist weiterhin wesentlich von den bilanzierten Schadensersatzforderungen
aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA geprägt. Diese Forderungen beliefen sich zum
30. September 2009 auf insgesamt 37,9 Mio. Euro nach 39,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008.
Im bisherigen Geschäftsjahr 2009 resultiert die Veränderung dieses Bilanzpostens ausschließlich
auf Wechselkurseffekten. Der Wert des Filmvermögens betrug zum Berichtsstichtag unverändert
0,8 Mio. Euro. Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich aufgrund von Veränderungen bei den
Verlustvorträgen von 19,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008 auf 20,3 Mio. Euro zum 30. September 2009.
Die Schulden des Konzerns belaufen sich insgesamt auf 60,7 (i.V. 60,1) Mio. Euro. Den größten
Posten stellen hier unverändert die passiven latenten Steuern mit 33,0 Mio. Euro dar. Die
Rückstellungen verringerten sich um 2,0 Mio. Euro auf 14,0 Mio. Euro. Dies resultiert insbesondere
aus dem Verbrauch der Rückstellung für Rechtsberatungskosten, die im direkten Zusammenhang mit
den Rechtsstreitigkeiten in USA stehen. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen dagegen von 11,0 Mio.
Euro zum 31. Dezember 2008 auf 13,5 Mio. Euro zum 30. September 2009 an. Sie beinhalten im
Wesentlichen die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Im
Berichtszeitraum gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH der Intertainment AG weitere Darlehen
mit einem Gesamtwert von 1,9 Mio. Euro. Das Konzerneigenkapital beträgt zum 30. September 2009
-1,3 (i.V. 0,6) Mio Euro.
Zum 30. September 2009 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 57
(i.V. 241) TEuro. Die Liquidität wurde in der Berichtsperiode weiterhin insbesondere durch die
hohen finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA belastet. Intertainment
konnte diese Zahlungen insbesondere aufgrund der Finanzierungsmaßnahmen der MK Medien Beteiligungs
GmbH leisten.
Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, aus dem das Management
eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings
trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen weiterhin schwierig. Wir weisen deshalb
ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den im Lagebericht
2008 unter Abschnitt J "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken
behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken,
die unverändert zum Konzernabschluss 2008 fortbestehen.
Intertainment erzielte zwischen Anfang Januar und Ende September 2009 nur noch geringfügige
Umsatzerlöse in Höhe von 50 TEuro nach 0,5 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die
aktuellen Umsätze wurden im 3. Quartal 2009 erzielt und resultierten aus der Verwertung von
Filmrechten aus der vorhandenen Filmbibliothek. Aufgrund der laufenden Rechtsstreitigkeiten in den
USA konnten im Berichtszeitraum, wie bereits in der Vorperiode, keine neuen Filmrechte erworben und
vermarktet werden. Das EBIT des Konzerns beträgt -2,1 Mio. Euro, nach -1,3 Mio. Euro im vergleichbaren
Vorjahreszeitraum. Den größten Aufwandsposten stellt die Bewertung der Schadensersatzforderungen aus
den Rechtsstreitigkeiten in USA dar. Aufgrund der Wechselkursveränderung des Euro zum US-Dollar sind
hierbei Bewertungsverluste in Höhe von 1,9 Mio. Euro angefallen. Positiv wirkten latente
Steuerertragsbuchungen mit 0,6 Mio. Euro.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2009 sowie nach Ende des Berichtszeitraums
Intertainment hat sich in den ersten neun Monaten 2009 unverändert auf die laufenden Rechtsstreitigkeiten
wegen Budgetbetrugs in den USA konzentriert. Dabei wurden in den jeweiligen Verfahren Fortschritte erzielt.
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank konnte Intertainment im
Berichtszeitraum die von den Schiedsrichtern angeordnete Übergabe des kompletten E-Mail-Verkehrs von
Intertainment an die Comerica Bank weitestgehend abschließen. Im Juli 2009 begannen darüber hinaus die vor
der eigentlichen mündlichen Verhandlung anstehenden Zeugenbefragungen. Der von den Schiedsrichtern im
Januar 2009 festgelegte Zeitplan für die mündliche Verhandlung konnte nicht eingehalten werden. Ursprünglich
sollte der 27. Oktober 2009 der erste Verhandlungstag sein und der 10. Dezember 2009 der letzte. Im August
2009 änderten die Schiedsrichter den Zeitplan und legten den 6. April 2010 als neuen Termin für den Beginn
der mündlichen Verhandlung fest. Letzter mündlicher Verhandlungstermin wird der 14. Mai 2010 sein.
Insolvenzverfahren von Franchise Pictures
Im Rahmen des Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und anderer an dem Budgetbetrug zulasten von
Intertainment Beteiligter kam es in den ersten Monaten 2009 zu einem Vergleich mit einem Gläubiger über eine
bevorrechtigte Forderung. Diesem stimmten sowohl der Insolvenzverwalter als auch die anderen Gläubiger zu.
Der Insolvenzverwalter arbeitete im Berichtszeitraum an der Aufstellung des Auszahlungsplans und informierte
Intertainment darüber, dass Intertainment Zahlungen in Höhe von ca. 4 Millionen US-Dollar aus dem
Insolvenzverfahren erwarten könne. Dabei strebt der Insolvenzverwalter seinen Angaben zufolge eine erste
Teilauszahlung in Höhe von rund 50 Prozent des von ihm genannten Gesamtbetrages voraussichtlich im ersten
Quartal 2010 an. Diese Aussage steht allerdings ausdrücklich unter Vorbehalt, da sich die weitere Entwicklung
des Insolvenzverfahrens nicht mit absoluter Gewissheit voraussehen lässt. Eine komplette Auszahlung ist nach
Angaben des Insolvenzverwalters unter anderem aufgrund von noch nicht geprüften Steuerforderungen sowie von
ebenfalls noch nicht geprüften Gewinnbeteiligungsansprüchen von Schauspielern und Produzenten nicht möglich.
Ausblick
Intertainment wird sich weiterhin darauf konzentrieren, die Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing
GmbH in den USA im ersten Halbjahr 2010 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der geplante Wiederaufbau
des operativen Geschäfts ist unverändert vom Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in USA abhängig, da Intertainment
die aus den Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel für zukünftige Investitionen benötigt. Damit wird
Intertainment weiterhin im Geschäftsjahr 2009 erneut so gut wie keine operative Geschäftstätigkeit aufweisen.
Risikobericht
Der Konzernabschluss zum 30. September 2009 wurde unverändert unter der Prämisse der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven
Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den
folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen
fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus
der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen
Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die
Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum
aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich
um:
Kontakt:
Intertainment AG, Investor Relations
Karl-Scharnagl-Ring 7, 80539 München
Telefon: (0 89) 2 16 99-0
Telefax: (0 89) 2 16 99-11