Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2017

München, 19. Mai 2017 – Die Intertainment AG hat im ersten Quartal 2017 einen Konzern-Periodenüberschuss von 10 TEuro erzielt gegenüber einem Periodenfehlbetrag von 54 TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Wie bereits im Vorjahreszeitraum erzielte Intertainment auch in den ersten drei Monaten 2017 keinen Umsatz.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 31. März 2017 von einer gesunkenen Bilanzsumme geprägt. Diese hat sich von 655 TEuro zum 31. Dezember 2016 auf 549 TEuro reduziert.

Auf der Aktivseite der Bilanz haben sich die Zahlungsmittel gegenüber dem 31. Dezember 2016 um 114 TEuro auf 279 TEuro reduziert. Die übrigen kurzfristigen Vermögenswerte ha-ben um 11 TEuro zugenommen. Unter den langfristigen Vermögenswerten wurde der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände um 3 TEuro auf 127 TEuro abgeschrieben. Die immateriellen Vermögensgegenstände umfassen die Filmrechte von Intertainment.

Auf der Passivseite der Bilanz haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 1.438 TEuro auf 1.313 Euro reduziert. Sie umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 40 (31. Dezember 2016: 66) TEuro und Rückstellungen von 1.273 (1.366) TEuro.

Die langfristigen Schulden haben sich dagegen leicht auf 9.873 (31. Dezember 2016: 9.864) TEuro erhöht. Sie betreffen unverändert ausschließlich die Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Das Konzerneigenkapital hat sich von -10.647 TEuro zum 31. Dezember 2016 auf -10.637 TEuro zum 31. März 2017 erhöht. Dies ist auf den Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 10 TEuro zurückzuführen. Das gezeichnete Kapital blieb mit 16.297 TEuro ebenso unverän-dert wie die Kapitalrücklage mit 1.286 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro.

Der Intertainment Konzern erzielte im ersten Quartal 2017 keinen Umsatz. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 79 TEuro (i.V. 10 TEuro).

Der Personalaufwand ist um 4 TEuro auf 8 TEuro zurückgegangen. Er betrifft die Vergütung des Vorstands. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich auf 50 TEuro erhöht. Im ersten Quartal 2016 hatten sie 33 TEuro betragen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns. Das Zinsergebnis beläuft sich auf -10 (i.V. -17) TEuro. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.

Mitarbeiter

Intertainment beschäftigte im ersten Quartal 2017 unverändert keine Mitarbeiter.

Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2017 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Insolvenz von Aktis Film

Mitte Februar 2017 reichte die Filmverwertungsgesellschaft Aktis Film GmbH, Leipzig, einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Am 23. März 2017 wurde daraufhin das Insolvenzverfahren eröffnet. Aktis verwertet seit mehreren Jahren Filme aus der Filmbibliothek von Intertainment. Daraus schuldet Aktis Intertainment noch Verwertungserlöse in mittlerer vierstelliger Höhe. Intertainment hat diese Forderung im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 vollständig abgeschrieben. Intertainment hatte zudem Mitte 2016 zusammen mit Aktis Film ein Rechtepaket an zehn Filmen erworben. Dabei hatte Intertainment 75 Prozent des Filmpakets erworben und Aktis die restlichen 25 Prozent. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Zwischenmitteilung stand Intertainment mit dem Insolvenzverwalter der Aktis Film GmbH in Kontakt bezüglich des weiteren Vorgehens in der Angelegenheit.

Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015
Am 16. Januar 2017 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 durch. Die Einberufung zu der Hauptversammlung hatte sich aufgrund der verspäteten Aufstellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 verzögert. Bei der Hauptversammlung informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage des Unternehmens. Dabei ging der Vorstand vor allem auch auf die Gründe für die verzögerte Aufstellung der Abschlüsse ein. Diese waren so schwerwiegend, dass der Wirtschaftsprüfer sowohl den Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2015 mit einem Versagungsvermerk versehen und der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht festgestellt hatte.

Im Rahmen der Hauptversammlung folgten die Aktionäre dem Vorschlag der Verwaltung und stellten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 fest. Zudem billigten sie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015.

Sie entlasteten darüber hinaus den aktuellen Alleinvorstand Felix Petri für das Geschäftsjahr 2015. Zudem entlasteten sie auch die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Oliver Maaß wurde dagegen in Übereinstimmung mit der Empfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 verweigert.

Mit der Hauptversammlung schieden Henning Graf von Hardenberg und Frank Posnanski aus dem Aufsichtsrat aus. Zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern wählten die Aktionäre Bianca Krippendorf und Jörg Lang.

Die Aktionäre legten zudem die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2015 fest. Dabei folgten sie dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Danach erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015 eine pauschale Vergütung in Höhe von brutto 7.000 Euro, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages, also 14.000 Euro, und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache, also 10.500 Euro.

Aufsichtsrat

In seiner konstituierenden Sitzung am 16. Januar 2017 wählte der Aufsichtsrat Bernd Pöllinger zu seinem Vorsitzenden. Herr Pöllinger hatte dieses Amt bereits zuvor inne. Zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Bianca Krippendorf gewählt.

Klage gegen HV-Beschlüsse

Im Februar 2017 reichte ein Aktionär Anfechtungsklage vor dem Landgericht München I gegen einige der auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Januar 2017 gefassten Be-schlüsse ein. Die Klage richtete sich gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats), Tagesordnungspunkt 5a (Wahl von Bianca Krippendorf zum Mitglied des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 5b (Wahl von Jörg Lang zum Mitglied des Aufsichtsrats). Im Mai 2017 erkannte Intertainment die Klage an.

Als unmittelbare Folge der Klage traten Bianca Krippendorf und Jörg Lang am 8. Mai 2017 von ihren Ämtern als Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG zurück. Am 9. Mai beantragte Intertainment beim zuständigen Registergericht, sowohl Frau Krippendorf als auch Herrn Lang zu Aufsichtsratsmitgliedern zu berufen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Zwischenmitteilung stand eine Entscheidung des Gerichts zu diesem Antrag noch aus.

Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016

Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat von Intertainment bestellte das Amtsgericht München am 6. Februar 2017 die K&M Kreitinger Maierhofer GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum Konzern- und Jahresabschluss sowie zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 fort. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den Konzern- und Jahresabschluss sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 und auf die dort dargestellten Risiken des Intertainment Konzerns. Insbesondere besteht das Finanzierungsrisiko fort.

München, 19. Mai 2017

Intertainment AG
Der Vorstand

Ende der Zwischenmitteilung

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