Ad-hoc-Mitteilung der Intertainment AG
Endgültiges Urteil im Franchise-Prozess liegt vor
Richterin billigt Intertainment weitere 15,6 Millionen Dollar zu / Gesamtanspruch aus dem Betrugsprozess steigt auf
121,7 Millionen Dollar
Ismaning bei München, 19. August 2004 - Im Betrugsprozess der Intertainment AG, Ismaning bei München, gegen den
amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures und andere hat die zuständige Richterin jetzt das endgültige Urteil
veröffentlicht. Danach stehen Intertainment aus dem Prozess insgesamt 121,7 Millionen US-Dollar zu. Dieses setzen sich
aus einem Schadensersatz in Höhe von 77,1 Millionen Dollar zusammen, einem verschärften Schadensersatz mit
Strafwirkung (Punitive Damages) in Höhe von 29 Millionen Dollar und Zinsen auf den entstandenen Schaden in Höhe von
15,6 Millionen Dollar.
Die Zinsen billigte die zuständige Richterin Intertainment jetzt im Rahmen ihrer Entscheidungen über die letzten noch
ausstehenden Anträge im Rahmen des Verfahrens zu. Bereits im Juni hatte eine Jury in Santa Ana bei Los Angeles alle von
Intertainment im Rahmen des Prozesses verklagten Parteien wegen Betrugs schuldig gesprochen und Intertainment den
Schadensersatz und die Punitive Damages zugestanden.
Im Rahmen ihrer jetzt gefällten Entscheidungen stellte die Richterin zudem klar, dass alle in dem Verfahren
Verurteilten gesamtschuldnerisch für die 77,1 Millionen Dollar Schadensersatz haften. Die gesamtschuldnerische Haftung
erstreckt sich auch auf die jetzt zugesprochenen 15,6 Millionen Dollar Zinsen. Sie beläuft sich damit insgesamt auf
92,7 Millionen Dollar. Zu den Verurteilten zählt neben Franchise Pictures und zahlreichen Tochtergesellschaften des
Unternehmens auch Elie Samaha, der CEO von Franchise Pictures. Damit haftet Samaha persönlich für den Schadensersatz
und die Zinsen.
Die Punitive Damages hatte die Jury in ihrer Entscheidung im Juni detailliert aufgeschlüsselt: 4 Millionen Dollar
daraus entfallen auf Elie Samaha persönlich, eine Million Dollar auf Franchise Pictures und je 1,5 Millionen Dollar auf
16 Tochtergesellschaften von Franchise.
Den Antrag von Intertainment, im Rahmen eines gerichtlich angeordneten Treuhandverhältnisses (constructive trust)
direkt Rechte und Erlöse aus den umstrittenen angezahlten Filmen, die Intertainment nie zur Auswertung bekommenen hat,
zu erhalten, gewährte die Richterin nicht.
Die Richterin lehnte darüber hinaus im Rahmen des Urteils den Antrag von Franchise Pictures ab, dass Intertainment zusätzliche
Lizenzgebühren an Franchise aus der Verwertung der vor dem Beginn des Rechtsstreits erhaltenen und in der Zwischenzeit
ausgewerteten Filme zahlen muss. Zu diesen Filmen gehören z. B. "Keine halben Sachen und "Art of War".
Als Grund für diese Entscheidung nannte sie unter anderem das betrügerische Verhalten von Franchise.
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